Immobilien-, Liegenschafts- und Grundverkehrsrecht

Das Immobilienrecht regelt den Kauf, Verkauf, die Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Das Liegenschaftsrecht bezieht sich speziell auf die rechtlichen Aspekte von Grundstücken, einschließlich Eigentum, Erbbaurechten und Lasten wie Grundschulden oder Hypotheken. Das Grundverkehrsrecht regelt den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, insbesondere durch Ausländer, sowie staatliche Genehmigungen und Beschränkungen. Diese Rechtsgebiete schützen sowohl Eigentümer als auch Käufer und legen fest, wie Immobilien rechtskonform übertragen und genutzt werden können. Bei Streitigkeiten bieten Gerichte oder Notare Unterstützung zur Klärung rechtlicher Fragen.

 

 
 
 
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