Werden erben und schenken teurer

Februar/ März 2014

Verschenkt oder vererbt jemand eine Liegenschaft (zB Wohnung, Haus, Baugrund), ist der Berechnung der Grunderwerbsteuer und unter Verwandten der Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch der dreifache Einheitswert der Liegenschaft zugrunde zu legen. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung aufgehoben, weil die oft viel zu niedrigen Einheitswerte die echten Wertverhältnisse der Liegenschaften nicht mehr richtig wiedergeben. Die Regierung hat nun bis Ende Mai 2014 Zeit, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen. Schafft sie das nicht, dann ist ab 1. Juni für die Berechnung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr nicht mehr der Einheitswert, sondern der Verkehrswert der Liegenschaft heranzuziehen. Der Verkehrswert der Liegenschaft ist aber meist deutlich höher, so dass ab 1. Juni mit einer gravierenden Erhöhung der Abgaben zu rechnen ist. Selbst wenn die Regierung eine Neuregelung bis Ende Mai schafft, ist trotzdem ab 1. Juni mit einer Verteuerung zu rechnen. In Zeiten, in den die Regierung Steuererhöhungen ankündigt, ist mit einer Steuersenkung nicht zu rechnen. Vererben und verschenken von Liegenschaften wird daher ab 1. Juni wahrscheinlich teurer. Wenn Sie für die nächste Zeit ohnehin die Schenkung einer Liegenschaft planen, dann sollten Sie überlegen, jetzt noch zu schenken. Ihr Rechtsanwalt wird Sie entsprechend beraten.


Rechtsanwältin Dr. Renate Palma

 
 
 
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