März/April 2022
Wer kennt es nicht. Ein Blick aufs Onlinekonto und es ist schon wieder weniger Geld am Konto, als erwartet. Besonders bitter ist dies aber dann, wenn man für die Plünderung seines Onlinekontos nicht selbst verantwortlich ist, sondern Hacker.
Hackerangriffe auf Onlinekonten, Onlinezahlungsdienste und auch auf Onlinedepots nehmen rasant zu. Für Hacker ist dies ein lukratives Geschäft, zumal sie meist unentdeckt bleiben und sich die Beute problemlos aneignen können.
Was ist zu tun, wenn man Opfer eines solchen Hackerangriffs wird? Als erstes sollte man so schnell wie möglich Kontakt zur Bank bzw den Zahlungsdienstleister aufnehmen, diese/n über den Hackerangriff informieren und allenfalls das Konto bzw das Depot sperren lassen, damit nicht noch mehr Schaden entsteht. Danach sollte ohne Verzögerung bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden. Auch wenn es bei der Polizei speziell ausgebildete Ermittler im Cybercrimebereich gibt, ist es meist nicht bzw nur sehr schwer möglich, die Täter ausfindig zu machen.
Es stellt sich die Frage, ob es für das Opfer von Cyberkriminellen eine Möglichkeit gibt, wieder zu seinem Geld zu kommen. Wer haftet dem Opfer, oder bleibt dieses auf seinem Schaden sitzen? Grundsätzlich können Opfer gegen den Hacker sowohl strafrechtlich also auch zivilrechtlich vorgehen und diesen zur Rechenschaft ziehen. Dafür ist es jedoch nötig, dass die Person des Hackers bekannt ist. Das herauszufinden ist aber meist unmöglich. Zudem halten sich die überwiegend sehr professionell vorgehenden Täter oft nicht in der EU auf, was die Durchsetzung der Ansprüche des Opfers zudem erschwert.
Unter bestimmten Umständen hat das Opfer aber Glück und bekommt sein gestohlenes Geld von der Bank bzw dem jeweiligen Zahlungsdienstleister ersetzt. Ob die Voraussetzungen für eine Haftung der/des Bank/Zahlungsdienstleisters vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Von Bedeutung ist beispielsweise, welche Sicherheitsvorkehrungen für das Bankkonto zur Verfügung gestellt werden bzw vom Kunden gefordert werden, ob der Kunde seine Zugangsdaten ordentlich verwahrt oder sie gar anderen zugänglich gemacht hat etc. Es empfiehlt sich daher, in einem solchen Fall dringend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Schwierig ist es aber allemal, wieder zu seinem Geld zu kommen. Daher empfiehlt es sich von Vornherein, besondere Vorsicht walten zu lassen und bereits bei der Auswahl des Zahlungsdienstleisters darauf zu achten, welche Sicherheitsvorkehrungen dieser anbietet und auch vom Kunden fordert.