Konkurs des Bauträgers - was tun?

Juli/August 2021

Im Laufe eines Lebens erfüllen sich viele nur einmal den Traum der eigenen 4 Wände. Die eigene Wohnung oder das eigene Reihenhaus. Keine Miete mehr bezahlen. Und am Ende der Kreditlaufzeit wissen, dass man im Falle des Falles einen Vermögenswert hat, auf den man zurückgreifen kann. Umso schlimmer ist es, wenn dann der Bauträger, von dem man eine Wohnung gekauft hat, in Konkurs geht. Steht das finanzielle Desaster bevor?


Wenn das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) anwendbar ist, dann ist der Käufer recht gut abgesichert. Das BTVG sieht verschiedene Sicherungsmaßnahmen vor. Die Möglichkeiten reichen von Sicherstellung des Käufers durch Bankgarantie oder Versicherung bis zu einer grundbücherlichen Sicherstellung mit einem Ratenplan. Dabei darf nicht der gesamte Kaufpreis auf einmal an den Bauträger weitergeleitet werden, sondern nur in Raten je nach Fertigstellung von Bauabschnitten. Dabei wird auch ein Treuhänder bestellt (Rechtsanwalt oder Notar). Vor Unterfertigung eines solchen Kaufvertrages empfiehlt sich die Überprüfung durch einen (anderen) Rechtsanwalt dahingehend, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dadurch lassen sich finanzielle Verluste im Rahmen halten, wenn der Bauträger während der Bauphase in Konkurs geht. Umso mehr empfiehlt sich eine Überprüfung, wenn das BTVG nicht anwendbar ist, weil dann die dortigen Sicherungsmaßnahmen nicht zwingend sind.


Anders stellt sich die Lage dar, wenn Ihnen der Bauträger die Wohnung bereits übergeben hat und dann Mängel auftauchen. Für diese Mängel haftet der Bauträger, auch wenn dieser den Käufer gerne an die jeweiligen Professionisten weiterverweisen. Der Bauträger wiederum hat Regressansprüche gegen den Handwerker, der seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Wenn nun der Bauträger in Konkurs geht und er im Firmenbuch gelöscht ist, dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bauträger vorzugehen. Das BTVG sieht dazu vor, dass Sie vom Bauträger die Abtretung seiner (Regress-)Ansprüche gegen den Professionisten fordern können. Dann können Sie diese Ansprüche anstelle des insolventen Bauträgers gegen den Professionisten geltend machen. Doch Vorsicht! Die Fristen für Schadenersatz und Gewährleistung sind nicht ewig lang. Ein schnelles Einschreiten ist oft nötig!


Rechtsanwältin Dr. Renate Palma

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte