Juli/August 2023
Bäume beschäftigen die Menschen seit jeher. Sei es als Einbaum zum Fahren auf dem Wasser. Sei es als Brennholz. Oder sei es als Teil des Waldes zum Schutz vor Lawinen. Und weil Bäume die Menschen beschäftigen, müssen sich auch immer wieder die Gerichte mit Bäumen beschäftigen. So kommt es leider immer wieder vor, dass Bäume im Weg stehen, auch beim Schifahren im freien Schiraum. Da stellt sich dann die Frage, ob der Baum da stehen hätte dürfen oder eben doch nicht oder zumindest mit weicher Schutzummantelung. Weniger Auswirkungen haben Bäume, wenn deren Äste und Wurzeln über die Grundgrenze auf den Grund des Nachbarn wachsen. Darf ich als Nachbar alles abschneiden und – wenn ja – wie und auf wessen Kosten? Große Streitereien sind meist dann vorprogrammiert, wenn Bäume immer höher wachsen und der Garten des Nachbarn immer weniger Sonne bekommt und womöglich sogar vermoost. Da geht es dann oft ans Eingemachte.
Zuletzt musste sich der Oberste Gerichtshof mit Bäumen im Wald beschäftigen. Die Klägerin klagte ihren Nachbarn wegen der ihrer Ansicht nach zu hohen Bäume. Sie hatte sich im Jahr 2014 ein Grundstück gekauft, auf dem sich eine mittelalterliche Burganlage befindet. Die Grundgrenzen des angrenzenden Waldes reichen teilweise bis zu den Burgmauern hin. In der Vergangenheit wurde die unmittelbare Umgebung der Burg vom Baumwuchs freigehalten. Seit den 1980er Jahren aber begann der Wald bis an die Burgmauern heranzuwachsen. Die Burgherrin begehrte nun, dass die Bäume in Burgnähe nicht die maximale Wuchshöhe erreichen dürfen, weil das zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung des Burggrundstückes führen würde. Mit einem unbegrenzten Wachstum der Bäume hätte sie beim Ankauf der Burganlage nicht rechnen müssen. Der Oberste Gerichthof hat nun entschieden, dass höhe Bäume um eine Burganlage, die immer schon von Wald umgeben war, ortsüblich sind. Die Beschattung der Burganlage durch diese hohen Bäume sei daher zu dulden. Die Burgherrin habe daher keinen Anspruch, dass die Bäume nicht ihre maximale Wuchshöhe erreichen dürfen. Da bleibt wohl nur eines zu sagen, wie es der Oberste Gerichtshof auf seiner Homepage als Überschrift zu dieser Entscheidung selbst festgehalten hat: Im Wald muss mit Bäumen gerechnet werden …
Rechtsanwältin Dr. Renate Palma