März/April 2018
Tirol und seien Berge waren schon immer ein Anziehungspunkt für Urlauber. Gerade die Region Wilder Kaiser war und ist ein Manget für Wanderer im Sommer und Wintersportler gleichermaßen. Dort wohnen, wo andere Urlaub machen. Seinen Lebensabend in den Bergen verbringen. Wer will das nicht? Da ist es nur logisch, wenn man in Tirol eine Immobilie kaufen möchte.
Wer in Tirol eine Immobilie kaufen darf, wird im Tiroler Grundverkehrsgesetz geregelt. Dieses „Jahrhundertgesetz“ musste aber schon häufig novelliert werden. Nicht zuletzt der Beitritt Österreichs zur EU machte aufgrund der Gleichstellung aller Angehörigen von EU-Mitgliedsstaaten eine wesentliche Anpassung nötig. Gleich geblieben ist der sogenannte „Ausländergrundverkehr“, der regelt, wenn jemand von außerhalb der EU eine Immobilie kaufen will. Das könnte sich nun aber auch ändern.
Für EU-Ausländer war bisher eine sachliche Rechtfertigung nötig, um eine Immobilie in Tirol erwerben zu können. Das könnte nun fallen. Eine Immobilie kann ja auch von einer Gesellschaft angekauft werden. Österreichische Gesellschaften gelten als Inländer, wenn mehr als die Hälfte der Besitzer Österreicher sind. Diese Voraussetzung gilt für EU-Gesellschaften nicht. Damit aber sind österreichische Gesellschaften gegenüber EU-Gesellschaften benachteiligt. Ob eine Inländer-Benachteiligung vorliegt, wird nun aufgrund eines konkreten Falles geprüft, in dem bei einer österreichischen Gesellschaft mehrheitlich russische Staatsbürger Besitzer sind. Sollte der Verfassungsgerichtshof in diesem Fall eine Verfassungswidrigkeit feststellen, könnte dies auch Auswirkungen auf den Ausländergrundverkehr haben. Dann wäre es womöglich auch EU-Ausländern – ohne Umweg über eine EU-Gesellschaft – möglich, eine Immobilie in Tirol zu kaufen. Tirol schaut in dieser Frage gespannt zum Verfassungsgerichthofe nach Wien!
Rechtsanwältin Dr. Renate Palma